Die Belastung für das Unternehmen muss im Vergleich mit einem reinen Abfindungssozialplan und im Zusammenhang mit folgenden Punkten bewertet werden:
- Je früher eine Transfer-Gesellschaft ihre Arbeit aufnimmt, um so größer ist die Ersparnis durch die entfallenden Personalkosten in der sonst anfallenden Kündigungsphase.
- Etwaige Kosten für Rechtsstreitigkeiten entfallen bei den Personen, die in die Transfer-Gesellschaft wechseln.
- Störungen des Betriebsfriedens werden verringert. Die verbleibende Belegschaft kann rascher in die Normalität zurückfinden.
Eine konkrete Berechnung auf der Basis Ihrer Vorstellungen unterbreiten wir gern. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.