Transfer-Gesellschaft

Transfer-Gesellschaft

Vor dem Wechsel in die Transfer-Gesellschaft muss jeder, der in die Transfer-Gesellschaft will, ein Profiling durchlaufen, dessen Kosten in der Regel der Arbeitgeber zu 50 % trägt (Rest: Agentur für Arbeit).

Grundlage der Transfer-Gesellschaft ist ein sog. "dreiseitiger" Vertrag, den die drei Parteien:

  • Personal abgebendes Unternehmen
  • BOB Transfer GmbH und
  • Mitarbeiter

unterschreiben.

In der Regel beruht dieser Vertrag auf einem Interessensausgleich und Sozialplan oder einem Tarifvertrag und regelt

der Vertragspartner.