


Vor dem Wechsel in die Transfer-Gesellschaft muss jeder, der in die Transfer-Gesellschaft will, ein Profiling durchlaufen, dessen Kosten in der Regel der Arbeitgeber zu 50 % trägt (Rest: Agentur für Arbeit).
Grundlage der Transfer-Gesellschaft ist ein sog. "dreiseitiger" Vertrag, den die drei Parteien:
unterschreiben.
In der Regel beruht dieser Vertrag auf einem Interessensausgleich und Sozialplan oder einem Tarifvertrag und regelt
der Vertragspartner.