Der dreiseitige Vertrag regelt wichtige finanzielle Punkte:
- Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes von 60 % bzw. 67% auf einen höheren Betrag (häufig 80% - 90%)
- Abfindungsregelung (häufig ist die Abfindung geringer als beim bloßen Abfindungssozialplan, dafür unterbleibt aber ggf. die Anrechnung auf späteres Arbeitslosengeld)
- Anreizsysteme für das vorzeitige Ausscheiden aus der Transfer-Gesellschaft
- usw.
Außerdem ist er die Basis für die finanziellen Leistungen des Personal abgebenden Unternehmens und der BOB Transfer GmbH.
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